Förderer

Sie sind sich Ihrer solzialen Verantwortung bereits bewusst und möchten benachteiligten Menschen dauerhaft helfen. Mit Ihrer Zuwendung können Sie sich ganz gezielt in einem bestimmten Bereiche engagieren. Wenn Sie sich und uns die Arbeit erleichten möchten, erteilen Sie uns am besten eine Eizugsermächtigung. So helfen Sie sogar in doppelter Hinsicht, denn Ihre Hilfe erreicht die betroffenen Menschen beständig sowie regelmäßig und senkt gleichzeitig die Verwaltungskosten.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 300 Euro (pro Einzahlung) können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. 

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Verein Sonnenstern erhalten Sie untenstehend zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen. 

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.